Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 Euro für Ledige und 3.300 Euro für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50 % steuerlich begünstigt. D.h. bis zu diesen Summen bekommen Sie die Hälfte Ihrer Spende über die Einkommensteuererklärung durch das Finanzamt zurück!
Beispiel: Sie spenden 200 Euro, davon erhalten Sie dann 100 Euro wieder durch das Finanzamt zurückerstattet.