Wahlgesetz der Ampel in weiten Teilen verfassungswidrig

30.07.2024

Josef Rief (CDU): "Schwächung der Direktmandate entwertet Mitwirkung vor Ort und stärkt Argumentation von Extremisten"

Karlsruhe/Biberach. Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einem Urteil festgestellt, dass die Wahlrechtsreform der Ampelparteien in weiten Teilen verfassungswidrig ist. Die Grundmandatsklausel, die nach heftiger Kritik der Oppositionsparteien mit dem Wahlgesetz abgeschafft werden sollte, bleibt so erhalten. Mit dieser Klausel können Parteien, die weniger als 5 % der Stimmen erhalten haben, aber mindestens drei gewonnene Direktmandate vorweisen können, dennoch mit allen Sitzen entsprechend dem Zweitstimmenergebnis in den Bundestag einziehen. Die Regelung, nach der nur Direktmandate in den Bundestag einziehen, die verhältnismäßig vom Zeitstimmenanteil gedeckt sind, wurde dagegen nicht aufgehoben.

Der Biberacher CDU-Bundestagsabgeordnete Josef Rief erklärte dazu:
"Wir sind uns alle einig, dass der Bundestag verkleinert werden muss. Allerdings hat die Ampel dazu entgegen unseren Warnungen und Vorschlägen die falschen Maßnahmen gewählt. Die Grundmandatsklausel abzuschaffen, wäre einem Verbot regionaler Parteien gleichgekommen. Hier sehen wir uns im Urteil bestätigt. Es ist richtig, dass das Verbot verworfen wurde. Dass direkt gewählte Wahlkreisabgeordnete nicht für ihren Wahlkreis in den Bundestag einziehen könnten, halte ich genauso für grundfalsch. Damit wird die Einflussmöglichkeit der Parteimitglieder und Bürger in den Wahlkreisen entwertet und die Berliner Parteizentralen werden gestärkt. Diese unklaren Verantwortlichkeiten waren schon Gründe für das Scheitern der Weimarer Republik. Dieses Wahlrecht passt genau in die Argumentationskette von Extremisten und denen, die unseren Staat ablehnen. Nach dem Motto: "Die da oben in Berlin wissen nicht, was hier unten läuft". Diese Reform birgt außerdem die Gefahr, dass ganze Landstriche ohne Ansprechpartner im Parlament auskommen müssen, worunter die Wahlkreisarbeit logischerweise leidet.

Man kann es immer nur wiederholen: Der Vorschlag der Union, die Anzahl der Wahlkreise und Listenmandate von 299 auf 280 oder 270 maßvoll zu verringern und nicht alle Überhangmandate auszugleichen, wäre auch jetzt noch die bessere Alternative. Die im Ampel-Gesetz festgelegte Zahl von 630 ist rein willkürlich. Es sollte wie ursprünglich bei 598 Mandaten vorgesehen ein Gleichgewicht zwischen Direktmandaten und Listenmandaten geben. Ich glaube ohnehin, dass die Ampelparteien mittelfristig ein reines Verhältniswahlrecht ohne Direktkandidaturen anstreben. Offenbar haben weite Teile von SPD, Grüne und FDP die Bewerbung und den Gewinn von Direktmandaten mit einer direkten Vertretung aufgegeben. Anders kann ich mir die massive Schwächung der Erststimmen für die jeweiligen Kandidaten vor Ort nicht erklären. Angesichts der gegenwärtigen Umfragen kann ich mir das gut vorstellen. Schon jetzt fühlen sich viele Listenabgeordneten für die Wahlkreise nicht zuständig."